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BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der Divergenz - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Berufungserwiderung - Pflicht zur Anordnung des Ruhens des Verfahrens bei übereinstimmenden Anträgen ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 25.04.1990 - 3 K 625/89
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.1990 - 8 S 1504/90
- BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90
Die Klägerin wirft unter III. 1. und 2. der Beschwerdeschrift Rechtsfragen zum Inhalt und zum Zustandekommen des Baulinienfeststellungsplans "Achalmgebiet" der Beklagten vom 14. März 1956 und hinsichtlich der für die Annahme eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) erforderlichen Festsetzungen auf und macht in diesem Zusammenhang eine Divergenz des Berufungsurteils zur Entscheidung des beschließenden Senats vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - (BVerwGE 79, 200) geltend. - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90
Ist eine Entscheidung aber - wie hier - auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn wegen jedes dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund vorgetragen wird (st.Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 Nr. 284 und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 7 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90
Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten
Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90
Insoweit ist das - auch wirtschaftliche - Interesse der Klägerin, diese Bebauung zu verhindern, Grundlage für die Schätzung des Streitwerts (vgl. dazu Entwurf einer Streitwerttabelle, NVwZ 1989, 1042 ). - BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 92.90
Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90
Ist eine Entscheidung aber - wie hier - auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn wegen jedes dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund vorgetragen wird (st.Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 Nr. 284 und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 7 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).